Pflegeversicherung - Pflegeleistungen in Einrichtungen der Behindertenhilfe nach § 43a SGB XI
Pflege in vollstationären Einrichtungen der Behindertenhilfe / § 43a SGB XI
Für Pflegebedürftige in einer vollstationären Einrichtung der Behindertenhilfe übernimmt die Pflegekasse zur Abgeltung der pflegebedingten Aufwendungen 10 % des nach dem Bundessozialhilfegesetzes vereinbarten Heimentgelts. Die Aufwendungen der Pflegekasse dürfen je Kalendermonat seit 2015 266 Euro nicht überschreiten.
Personen, die entsprechende Leistungen beziehen, haben darüber hinaus - z.B. während des Aufenthalts am Wochenende in der Familie - einen Anspruch auf anteiliges Pflegegeld bzw. auf die Sachleistung.
Weitere Informationen (inkl. Excel-Berechnungstabellen) finden Sie auch in unserer Software "PV-quick online".